Schaut man sich verschiedene Studien und Berichte aus den Schulen an, könnte man zu dem Schluss kommen, vielen Kindern und Jugendlichen sei in den vergangenen Jahren großer Schaden zugefügt worden. Gerne wird von Pandemiefolgen gesprochen. Tatsächlich waren es jedoch die Maßnahmen, die schützen und retten sollten, welche den Schaden anrichteten. Wenn Maßnahmen, die schützen sollen, Schaden anrichten, sollte man erwarten, dass im Nachgang geprüft wird, wie solch eine Verkehrung zum Schlechten möglich war. Man könnte das Aufarbeitung nennen. Mit der Möglichkeit, dass Verantwortliche zurücktreten, Bitten um Entschuldigung aussprechen.
Davon aber ist weit und breit nichts zu vernehmen. Im Gegenteil.
Schon zu Beginn der „Pandemie“ und am Anfang der fatalen „Schutzmaßnahmen“ gab es Skeptiker und Kritiker, Evidenzen aus wissenschaftlichen Untersuchungen, die die Schäden vorwegnahmen. Sie wurden und werden dafür diskriminiert, juristisch verfolgt und und in ihrer Existenz bedroht.
Nun ist es sicherlich nicht falsch, für die Geschädigten Wiedergutmachung zu fordern. Aber damit die massenhaften Fehlentscheidungen im Vergessen verschwinden zu lassen, ist gefährlich und fatal für die geistig-seelische Hygiene und für das Wertesystem einer Gesellschaft und von Berufsorganisationen. Besteht doch die Möglichkeit, dass mit dem Beschweigen strukturelle Kindeswohlgefährdungen hingenommen und gedeckt werden. Anders kann man die Auswirkungen des leitenden Schockstrategie-Papiers aus dem Innenministerium vom März 2020, die Test- und Schulausschlussmaßnahmen, die Maskenpflichten und -zwänge entgegen vorliegenden Erkenntnissen, die damit verbundenen Demütigungen bei faktisch nicht an der Pandemie beteiligten Kindern kaum bezeichnen. Wer über die vorsätzlich missachteten Regeln der Evidenzbasiertheit und Abwägungspflichten von Schaden und Nutzen hinweggeht, beteiligt sich an der Möglichkeit, dass sich Ähnliches wiederholt.
Berufsverbände und Gewerkschaften, die auf ihre Integrität pochen und eine Position der Fürsorge und Anwaltlichkeit für ihr Klientel in Anspruch nehmen, sollten hier aktiv werden. In Zeiten eingeschränkter Meinungsfreiheit und Einschüchterung kein leichtes Unterfangen. Aber sind solche Organisationen nicht dazu da, einen Raum der Debatte, der Überwindung von Vereinzelung und Kritik zu erhalten?
Sich der individuellen Wertesysteme zu vergewissern, nach Möglichkeiten der Selbstwirksamkeit zu suchen, ist sicherlich sinnvoll, aber doch wohl nicht unter Ausblenden der politisch-ökonomischen Verhältnisse im Umfeld des „Selbst“. Die „Selbst“-Wirksamkeit könnte wohl von der Rückendeckung eines politisch bewussten und von der Regierungspolitik unabhängigen Berufsverbandes oder einer solchen Gewerkschaft profitieren. Demonstrationen für eine Bildungswende, Seminare und Fortbildungen bieten Gelegenheit, diese Arbeit ins Werk zu setzen und für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen.
Impulse in diesem Sinne bietet das Interview mit Michael Klundt.