Schulpflicht und Persönlichkeitsrechte im Konflikt

Die Schulpflicht in Deutschland gehört zu den Paradoxien, in denen wir uns wohl alle zurechtfinden mussten, mal mit mehr Erfolg, mal mit weniger. Auch ansonsten eher kritisch eingestelle Zeitgenoss’inn’en reagieren auf Zweifel mit einer Verteidigung des Zwangs. Der Schulbesuch auch unter der Bedingung des Zwangs biete die Chance, benachteiligenden Lebensbedinungen oder desinteressierten oder überforderten Eltern zu entkommen. Ob allerdings eine andere Art der Fremdbestimmung und Unterwerfung dem Ziel der Persönlichkeitsbildung gerecht wird, darf bezweifelt werden. Die Zweifel werden in diesem Artikel dargestellt.

In fast jedem Schulcurriculum deutscher Bundesländer heißt es, Schüler/innen sollen „Freude am Lernen“ und ein Interesse am eigenen Lernfortschritt entwickeln. Doch wie soll Freude und Interesse da sein, wenn Lernen Pflicht ist? Die „Lernzuwächse“ sind nicht freiwillig erworben, werden dazu permanent und ungefragt bewertet — „das ist, als würde man ohne sein Einverständnis zu einem Wettbewerb angemeldet und dann auch noch für sein schlechtes Abschneiden kritisiert“.

%d Bloggern gefällt das: