Krisen – eine von vielen Aufgaben der Schulpsychologie oder Verkrisung der Schulpsychologie?
von Jürgen Mietz
Krisenereignisse in Schulen (Gewalt- und Tötungsdrohungen) und ihre Zuspitzungen (Amok) lösen immer wieder Diskussionen in schulpsychologischen Beratungsstellen, in Berufsverbänden und in informellen, kollegialen Gesprächen aus. Ein immer wiederkehrendes Thema ist: Die Rolle der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ist unklar.
In der Öffentlichkeit entsteht das Bild, fast alles habe die Politik und die Verwaltung unter Kontrolle. In der Zeichnung dieses schönen Bildes nimmt die Berufsgruppe der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen einen wichtigen Platz ein. Sie sorgen für Befriedung, verhindern Traumatisierung, stehen für Kriseneinsätze zur Verfügung. Die Experten selbst sind eher verunsichert. Wer hat wem was zu sagen? Welche Qualifizierung haben sie und welche wird ihnen ermöglicht? Untergräbt das Projekt „Krisenintervention“ nicht das gesamte Berufsbild der Prävention und Beratung im Alltag?
Missverständliche Bezeichnungen
Eine Quelle der Beunruhigung sind Unklarheiten in den Bezeichnungen und – zum Teil daraus resultierend – Unklarheiten über Aufträge von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.
Die Empfehlungen von 2007, die das Schulministerium herausgegeben hat (Empfehlungen zur Krisenintervention 2007), werfen Fragen auf. Unter anderem die, ob und in welchem Maße Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Fachkräfte für »traumatische Ereignisse« sein können und sollen. – Ob ein Ereignis traumatisch oder traumatisierend ist/war, lässt sich nur im Rückblick feststellen und es lässt sich immer nur für einzelne Personen feststellen. Für einige ist ein Ereignis traumatisch/traumatisierend, für andere nicht.
Auch der zweite Absatz der Empfehlungen wirft Fragen auf. Dort wird als »wesentliche(s) Ziel schulpsychologischer Krisenintervention« genannt, dass langfristige psychische Beeinträchtigungen und Chronifizierungen verhindert werden sollen. Ist gemeint, dass in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Ereignis eine Chronifizierung zu erkennen sei? Das mag im Einzelfall so sein, es muss aber nicht so sein – Chronifizierungen sind erst in einem zeitlichen Verlauf erkennbar. Vielleicht ist aber auch etwas anderes gemeint: Schulpsychologische Begleitung und Beratung nach einem Krisenereignis möge dazu beitragen, Chronifizierungen zu vermeiden. Dann aber wäre der Begriff »schulpsychologische Krisenintervention« irreführend, denn er legt die zeitliche Nähe zum Konflikt- oder Gewaltereignis nahe. Passender wäre dann »schulpsychologische Begleitung und Nachsorge«. Auf den Begriff »Krisenintervention« könnte man verzichten.
In einem Abschnitt kann gar der Eindruck entstehen, dass »Koordination der Akutversorgung …« eine schulpsychologische Aufgabe sein könnte – als läge die Verantwortung dafür nicht bei Polizei und Notfallexperten.
Stattdessen sollte gelten: Erst wenn staatlicherseits – also durch die Polizei – Sicherheit (wieder) hergestellt ist, können die anderen Helfer zum Zuge kommen. Erst in einer befriedeten Lage kommen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit einem schulbezogenen Beratungsauftrag ins Spiel.
Benannte Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
Verwirrung entsteht immer wieder über den benannten Schulpsychologen beziehungsweise über die benannte Schulpsychologin. Diese »benannten« Kolleginnen und Kollegen erhalten eine spezielle Fortbildung. Was geschieht, wenn sie bei einem Krisenfall abwesend sind? Gibt es für diesen Fall einen Vertreter oder eine Vertreterin aus der Beratungsstelle? Besteht eine Pflicht, solche eine Vertretung zu benennen?
Das würde die Frage danach aufwerfen, welchen eigenständigen Charakter die Fortbildung hätte und wie der an Personen weiterzugeben ist, die an ihr nicht teilnehmen. Unklar ist auch, wofür die Fortbildung qualifiziert. Um eine psychotraumatologische Fortbildung wird es sich kaum handeln können, sondern um eine Sensibilisierung für die Fragen, die bei oder nach einem Gewaltereignis auftreten können.
Kriseninterventionsteam
Auch der Begriff des »Kriseninterventionsteams« ist unklar. Ist das lokale »Kriseninterventionsteam« eine gemischtberufliche und gemischtinstitutionelle Beratungsgruppe, die übergreifende Klärungen ermöglicht und nächste Schritte empfiehlt und im Einzelfall aufgrund eigener Kompetenz (Polizei, Jugendamt, Schulamt, Schulberatung) aktiv wird? Das bedeutete noch nicht, dass das Kriseninterventionsteam für eine Akutbedrohung zuständig ist, die unmittelbares polizeiliches Handeln erfordern könnte.
Mit welcher Dringlichkeit und welchem (Vor-) Rang ist für die vollständige Besetzung des Kriseninterventionsteams zu sorgen? Wäre die Dringlichkeit hoch und unbedingt, hätte das massive Folgen für die Arbeit der Beratungsstelle. Der Dienstbetrieb hätte sich der Besetzung des Kriseninterventionsteams vollkommen unterzuordnen. Man stelle sich das bei kleinen Diensten vor, bei Krankheitsfällen, bei Dienstgeschäften außerorts, Urlaubsplanung, Fortbildungen etc.
Aus einem konkreten Fall in Duisburg (WAZ Duisburg, 25.4.2009) wurden ansatzweise Konsequenzen aus unklaren Begriffen gezogen. Der Vertreter der Polizei schlägt nun »Krisenpräventionsteam« vor. Ebenso ließe sich von Krisenberatungsteam oder Krisenabschätzungsteam sprechen. Solche Bezeichnungen trügen vermutlich den realen Möglichkeiten eines solchen Teams eher Rechnung, wie auch den Zuständigkeiten für eine Intervention anderer.
Den Möglichkeiten schulpsychologischer Beratungsstellen würde vermutlich am ehesten gerecht, dass sie das Aufgabengebiet einer schulpsychologischen Krisenhilfe oder -beratung abdecken sollte, welches dann auch in ein gemischtinstitutionelles »Kriseninterventionsteam« – besser – in ein »Krisenberatungsteam« Eingang finden sollte. Eine Dauerbesetzung für jeden ausgerufenen Krisenfall dürfte über die Möglichkeiten einer Beratungsstelle hinausgehen.
Einsatzbedingungen
Wer bestimmt den Einsatz einer Schulpsychologin oder eines Schulpsychologen? Aus den Berichten von Amokereignissen (Emsdetten, Winnenden) ist zu hören, dass Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sich gedrängt fühlten oder einen Auftrag von ihren Vorgesetzten bekamen, Krisenintervention zu praktizieren. Demgegenüber steht die Aussage, die aus der Fortbildung der »benannten« Schulpsychologinnen und Schulpsychologen berichtet wird, dass die Teilnahme einzig und allein vom Schulpsychologen und von der Schulpsychologin selbst verantwortet werden muss.
In Teams von schulpsychologischen Beratungsstellen und bei übergeordneten Leitungen entwickeln sich auf der Grundlage von persönlichen Interessen, Neigungen und situativen Gegebenheiten bewährte Handlungsschemata, aber auch Zwangslagen. Letztere können zum Beispiel darin bestehen, dass ein Mithandeln erwartet wird, als unumgänglich dargestellt wird, andererseits sich eine angesprochene Person aber überfordert sieht. Wie ist dann zu verfahren?
Fürsorge für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
Von Teilnehmern und Teilnehmerinnen an Kriseneinsätzen ist immer wieder zu hören, dass die Mitwirkung bei Krisenereignissen eine hohe Belastung darstellt – auch wenn diese Mitwirkung eher »am Rande« stattfinde. Gleichzeitig bestehen starke Hemmungen, Entlastung nach einem Einsatz in Anspruch zu nehmen. Dafür mag verantwortlich sein, dass die Folgewirkungen eines Einsatzes eher diffus sind als prägnant und dass die Alltagsgeschäfte in den Beratungsstellen warten. Auszeiten zu nehmen bei diffusen Belastungen beziehungsweise sie zu bearbeiten scheint gegen innere oder äußere Normen zu verstoßen. Mittel- und langfristig brächte solches Verhalten neue Risiken hervor. Danksagungen des Dienstherrn und der Ministerin sind sicherlich angebracht, die Fürsorge muss sich aber auch auf die Nachbearbeitung mit denjenigen erstrecken, die an einem Kriseneinsatz beteiligt waren.
Emotionen beteiligter Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
Extremsituationen wie Amokläufe und Sofortmaßnahmen zu ihrer Verhinderung setzen vielerlei Emotionen frei. Die politische und administrative Aufmerksamkeit sichern Anerkennung und Ressourcen, die für die alltägliche Arbeit kaum zu bekommen sind. Gebraucht zu werden, willkommen zu sein, Bedeutung zu haben wird hier erfahrbar. Heldentum und Bewährung scheinen möglich. Konzentration auf das Wesentliche – hier ist sie möglich. Die andere Seite der Medaille ist, dass bei allem medialen und politischen Druck die Angst vor dem Pranger in das Handeln einfließt.
Krisenereignisse infizieren aber auch in anderer Weise in kurzer Zeit ganze Teams. Wer kann, wer muss helfen? Kann und darf »ich« mich entziehen? Wo Emotionen aufwallen, kann es schwer sein, kühlen Kopf zu bewahren und Grenzen zu ziehen (»nein, ich sehe mich nicht in der Lage mitzuwirken; wie ist meine Verfassung? Andere Personen und Institutionen sind zuständig, nicht meine«). Für solche Grenzziehungen muss im Vorfeld sensibilisiert werden.
Politik und Staat – Gefahr der Konfliktverschiebung
Gewaltereignisse sind nicht zuletzt eine Herausforderung für den Staat, denn er ist es, welcher das Gewaltmonopol hat. Gewaltereignisse sind auch Gradmesser dafür, als wie vertrauenswürdig Bürgerinnen und Bürger Politik und Staat erleben. Nachlässigkeiten hier können weit reichende Folgen haben. Von daher haben wir es immer auch – medial verstärkt – mit dem Selbsterhaltungs- und Verteidigungstrieb politisch und staatlich Verantwortlicher zu tun. Das ist nicht per se ein Problem. Es kann aber dann zum Problem werden, wenn Politik und Staat im Falle des Krisenereignisses Verlässlichkeit und Effizienz darstellen wollen, die sie an anderer Stelle politisch gefährden – durch Einsparpolitik und Personalknappheit, durch Etablierung eines verengten schulischen (und sonstigen) Leistungsbegriffs, durch Ausgrenzungserfahrungen in Schule und Gesellschaft.
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bekommen es unter Umständen auch mit solchen Druck-Zug-Verhältnissen zu tun, wenn sie in der Krisenintervention aktiv sind. Vielleicht sind es Auswirkungen solcher Druck-Zug-Verhältnisse, wenn Leitungsebenen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zum Einsatz drängen, oder wenn sie zu Interviews ermuntern, die die politische oder Verwaltungsspitze in einem guten Licht erscheinen lassen. Vielleicht haben wir es mit solchen Druck-Zug-Verhältnissen zu tun, wenn wohl alle 54 Schulamtsbezirke NRWs eine für Krisenintervention benannte schulpsychologische Fachkraft haben, aber über Probleme und Grenzen der Krisenintervention nur mit Mühe ins Gespräch zu kommen ist.
Mit anderen Worten: Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wie auch unterschiedliche Leitungsebenen können es bei der Thematik mit Verschiebungen von Konfliktverantwortung zu tun haben. Und möglicherweise trifft ein fachlich interessierter, hilfsbereiter Kollege auf einen verschobenen Konflikt, was die sachlich-inhaltliche Bearbeitung des Themas nicht erleichtert.
Schulentwicklung als Teil von Krisenprävention stärken
Umfragen unter Kolleginnen und Kollegen geben zu der Vermutung Anlass, dass die Bildung von schulischen Krisenteams nicht voran kommt. Möglicherweise fehlt es an Ressourcen und Strukturen der Schulaufsicht, so dass sie kaum Impulse geben kann. Die Schulen selbst haben möglicherweise andere Sorgen und für ein solches Thema keine Ressourcen frei.
Dabei wären es die schulischen Krisenteams, die einen bedeutenden Einfluss auf das Schulklima und auf das Problembewusstsein nehmen könnten. Sie wären es, die mit den schulpsychologischen Fachkräften der Beratungsstellen die Zusammenarbeit intensivieren könnten. Das könnte die für Krisenberatung zuständige Schulpsychologin sein, aber auch der Schulpsychologe, der im Sinne des Auftrags »Unterstützungssystem für Schule« arbeitet.
Die augenblickliche Form der Inanspruchnahme schulpsychologischer Hilfe ist eher so gekennzeichnet: Die gewachsene Bekanntheit schulpsychologischer Krisenintervention hat zur Folge, dass sie häufiger nachgefragt wird. Es ist erkennbar, dass Leitungen und Lehrkräfte überwiegend eine Herausnahme des problematischen Schülers erwarten und/oder eine Gefahreneinschätzung wünschen – mit dem Ziel der Entlastung von diesem Schüler. Eine Fallanalyse zeigt nicht selten, dass der Schüler schon lange Zeit vorher auffällig war, sich aber keine Besserung zeigte, weil Lehrer und Lehrerinnen in ihren eigenen Interpretationen und Lösungsstrategien verharrten. Diese sind häufig von problematischen individuellen und institutionellen Konstellationen geprägt, die in ihrer Bedeutung für eine Besserung nicht erkannt oder aber geleugnet wurden. Ist die akute Krise und die akute Angst überstanden und der Schüler – nur er erscheint problematisch – »versorgt«, geht man wieder zum Alltagsgeschäft über. Eine Kooperation schulisches Krisenteam – Schulpsychologie böte ganz andere Lösungsansätze.
Fazit: Krisenberatung – eine Aufgabe unter vielen
Schulpsychologische Begleitung und Beratung in Krisen (in Folge von Gewaltereignissen) kann ein Aufgabengebiet neben anderen der Schulpsychologie sein. Solche Aufgabengebiete entwickeln sich aus den individuellen Fähigkeiten, Interessen und Erfahrungen der Personen vor Ort, aus den Zusammenführungen zu einem Profil durch Teams und Leitungen. In einem solchen Prozess kann sich auch die Rolle und die Aufgabe des schulpsychologischen Krisenhelfers oder -beraters entwickeln. Bei den gegenwärtigen Ressourcen der Beratungsstellen sollte eine Fachkraft diesen Aufgabenschwerpunkt bindend wahrnehmen, eine Vertretung sollte eine Möglichkeit sein, aber nicht Zwang. Die Aufgabe der Krisenberatung sollte nicht andere Arbeitsfelder dominieren. Krisenberatung sollte in Fachgruppen und mit Leitungsebenen reflektiert werden – wie es auch für andere Aufgabengebiete anzustreben ist.
Verstärkt sollten schulische Krisenteams gebildet werden, die mit den schulpsychologischen Beratungsstellen zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit hätte das Schulklima zum Gegenstand und gegebenenfalls die Analyse kritischer Situationen.
In einer Krisenlage geht es sicherlich darum, Schaden abzuwenden. In einer umfassenden ethischen Perspektive geht es aber auch darum, Vorläufer und Voraussetzungen von Gewalt mittel- und langfristig in den Blick zu nehmen – und entsprechend zu handeln. Andrenfalls würde schulpsychologische Krisenintervention zu einem Alibi für Versäumnisse an anderer Stelle.
5.5.2009