… wenn es keine Aufarbeitung gibt, keine Bitte um Verzeihung. Nur das Weiterso …
Heribert Prantl erinnert an die grenzenlose Kaltschnäuzigkeit … Alles kann wieder so geschehen. Grenzenloser scheint nur die Hinnahmebereitschaft der Bevölkerung, der Medien, der Fachleute, der sog. Fachverbände …
diese Anti-Corona-Maßnahmen waren drastisch, sie waren grundstürzend, sie waren maßlos. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat das soeben festgestellt. Die Bundesrichter in Leipzig fällten ein klares Urteil: „Das ganztägige und damit auch während der Tagstunden geltende Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zur verlassen, war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte.“ Die Richter urteilten über eine Einsperrverordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 31. März 2020. Sie urteilten über die schärfsten der vielen Verbots- und Kontrollregeln, die es damals, in der ersten Corona-Welle, in Deutschland gab.
Mehr in der Süddeutschen, leider hinter Bezahlschranke
Inzwischen ist der Artikel hier vollständig zu lesen