Die Schutzpatrone. Was wird aus dem Menschenrecht auf Zugehörigkeit?

Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Bildung ohne Aussonderung ist ein Menschenrecht. Seit einem Jahr gilt es auch in Deutschland. Damit sind Formen der Integration (was die herkömmliche Bezeichnung ist) auf der Grundlage einer Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nicht mehr eine pädagogische und organisatorische Geschmacksfrage. Aber die deutsche Denkweise hat mit der neuen Situation ihre geregelten Schwierigkeiten. Ein Menschenrecht wird verwaltet.

Im Namen der Inklusion wird vorab auf Behinderung geprüft, um Mittel „gerecht“ zuzuweisen. Nicht der Willkommensgruß „Du gehörst dazu“ wird ausgesprochen, um dann zu schauen, was der Ankömmling braucht. Da, wo man sich mental auf die Zugehörigkeit aller zu allen nicht einlassen will und kann, wird auf vielerlei Weise die Ausgrenzung immer wieder hergestellt. Manchmal mag es die subjektiv ehrliche Sorge um das Wohl der Ausgegrenzten in einer feindlichen und rauen Welt sein, die zu einer Fortsetzung der Ausgrenzung auffordert. Dann wird plötzlich die Wahlfreiheit der Eltern – ob das Kind an einer Sonderschule oder inklusiv an einer Regelschule unterichtet wird – als Grund genommen, die Sondersysteme aufrecht zu erhalten.

Allerdings: Zum einen ist die Inklusion kein Eltern- sondern ein Menschen- also auch ein Kinderrecht, zum anderen wird an der Verhaltenheit bei der Umsetzung der Inklusion erkennbar, wie selbstverständlich in den Tiefen des Denkens und Fühlens verankert ist, dass gemeinsames Leben und Lernen „eigentlich“ nicht geht. Rivalität, Ausschluss und Ellbogeneinsatz als Grundprinzipien dagegen werden selbstverständlich vorausgesetzt – und hingenommen, mit Bestandsgarantie.  Gerade weil sie für manche gutmeinenden Lehrer und Bürger zum Fürchten sind, werden für Menschen, die nicht den geltenden Leistungsnormen ensprechen, Schutzzonen eingerichtet. Dass der sich von selbst verstehende Ausschluss auch ein Schlaglicht darauf wirft, nach welch Regeln wir miteinander umgehen, wenn wir unter uns sind, dürfen wir dann „vergessen“. In aller Selbstvergessenheit wissen wir, wie wir zu funktionieren haben, wenn wir nicht ausgeschlossen sein wollen.

Und damit wiederum können die „Schutzpatrone“ – seien sie Professionelle oder Normalbürger – noch den Blick von diesen Tiefen und Umbrüchen abwenden und von einem gemeinsamen Lernen und Leben im Namen der Sorge um das Wohl der Schwachen abraten.

Ebenso selbstverständlich scheint davon ausgegangen zu werden, dass man für Inklusion doch gar nicht das Geld und also auch nicht das Personal habe. Und es dafür auch nicht  einsetzen solle und brauche. Damit wird letztlich ein Menschenrecht verschachert und einem zweifelhaften Realitätssinn preisgegeben. Und das alles in einer Rhetorik der Vernünftigkeit und Ideologiefreiheit.

%d Bloggern gefällt das: