Das Polizeigesetz in Bayern ist schon ein Schritt in Richtung Willkür. Der nebulöse Begriff des Gefährders (und der Gefährderin) eignet sich für die Ingewahrsamnahme nach gusto.
Der Entwurf eines neuen Psychiatriegesetzes setzt diese Linie fort. Wer psychisch krank ist, ist ein Fall für die Polizei. Darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung und Heribert Prantl kommentiert.
Wer mag, kann bei change.org protestieren.
Ob Ärzteverbände, Psychologie-, Psychotherapeut’inn’enverbände und Psychotherapeutenkammern schon protestiert haben, ist mir nicht bekannt.