Kommentar zu Lücken der Gewaltdiskussion

Schule – ein Risikofaktor für Friedlichkeit und Selbst-Achtung

von Jürgen Mietz

Seit den Amoktaten von Erfurt, Emsdetten und Winnenden, seit den sich anschließenden Debatten über die Gefahren von Computer- und Ballerspielen wächst, wie nach Terrorereignissen und Wirtschaftskrise, die Sehnsucht nach Sicherheit und Schutz. Ein Verlangen, welches Staat und Politik zu befriedigen versuchen. Welche Folgen hätte es auch, wenn sie Sicherheit und Schutz nicht gewährleisten könnten?

Die Autorität von Staat und Politik insgesamt würde leiden. Insofern hat die Amokbewältigung exemplarischen Charakter. Den Bürger in Ruhe zu halten und beruhigt zu wissen ist eine Voraussetzung dafür, die eigene fragwürdige Politik der Ökonomisierung und Entdemokratisierung weiter verfolgen zu können. Sonst würde am Ende noch soziale Unruhe entstehen. Denn der Bürger wird ja schon in einen Zustand der Atemlosigkeit versetzt, wenn er sieht, wie sich seine Lebensgrundlagen auflösen, aber anderenorts in großer Zahl Rettungsschirme aufgespannt werden.
So wurde – zumindest in einigen Bundesländern – die Zahl der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aufgestockt. Notfallpläne wurde erarbeitet und an die Schulen weitergereicht. Medienwirksam werden Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an die Orte der Krise und des Schreckens entsandt. Jeder Schulaufsichtsbezirk hat einen Schulpsychologen, der für Krisenintervention zuständig ist.
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind geregelt – alles bestens also? Bedauerlicherweise zeigt jede Krise an unterschiedlichen Stellen die Grenzen dieses Vorsorgekonzepts. Ein schulpsychologischer Ansprechpartner reicht nicht, denn er kann in Urlaub, auf Fortbildung oder krank sein. Vertretungsregelungen sind problematisch, weil sie Personal binden und andere Aufgaben nicht bearbeitet werden können. Fragen nach den Zuständigkeiten von Polizei, Notfallseelsorgern, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen tauchen auf, können aber nicht beantwortet werden. Mal sollen laut Notfallplan für die Schulen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen informiert, dann gebeten, dann aufgefordert werden zu kommen. Wer wem etwas anzuweisen hat ist unklar, ebenso wie unklar ist, wie es sich mit dem Recht auf Verweigerung einer Einsatzanweisung handelt. Am Horizont taucht die Frage nach Befehl und Befehlsverweigerung auf. Unversehens sieht man sich in eine Kampfzone versetzt, herausgerissen aus dem Zusammenhang von Beratung und Prävention. Was anfänglich Sicherheit, Ordnung, Zuständigkeiten schaffen sollte, läuft auf einen Zustand der Verwirrung und Chaotisierung hinaus.
Die Ansprechpartner für Krisen stellen fest, dass Krisenintervention ein Stress ist, der sie leicht und nach kurzer Zeit überfordern könnte. Das Verlangen nach einem Kooperationspartner nimmt zu. Die Beratungsstellen können sich dem vermutlich kaum entziehen, denn Verwaltung und alle Hierarchieebenen stehen am Pranger, wenn sich nur der Verdacht ergibt, in der Krisenbewältigung versagt zu haben. Fortbildungen, Urlaubsplanungen, Aufgabenschwerpunkte müssen also der Krisenversorgung angepasst – genauer: untergeordnet – werden. Präventive und Beratungsaufgaben geraten ins Hintertreffen.
Katastrophenabwehrstrategien der Politik- und Verwaltungsspitzen mäandern an die Akteure vor Ort. Diese stellen verblüfft fest, dass sie gar nicht befragt wurden und die Vorgaben nicht zu ihrer Realität passen. Wohl aber treibt sie nun die Sorge um, sie könnten in eine Schlacht geschickt werden, in der sie drauf gehen könnten.
Zur Stimmungsaufhellung und zur Bestätigung der ministerialen Katastrophenabwehrstrategie hören wir anerkennende Worte für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, die aus Einsätzen, zu denen sie in ein anderes Land entsandt wurden (sie gingen freiwillig), zurückkehren. So weit so gut? Eher nicht. Die Kollateralschäden fallen den Praktikern vor Ort auf, wenn sie nicht auch von der Faszination der Krisenabwehr ergriffen sind.
Angesichts der Großaufgabe der Katastrophenabwehr mit ihren vermeintlich unabweisbaren Erfordernissen geraten die mühsam erkämpften Fortschritte einer zivilen, präventiven, prozesshaft-entwicklungsorientierten Schulpsychologie in die Defensive (wenngleich es beschönigend wäre, davon zu sprechen, dass sie je in einer Offensive gewesen wäre). Die Schulpsychologie ist Teil des Prozesses, in den Schule und Gesellschaft schon längere Zeit hineingesteuert werden: Orientierung an betriebswirtschaftlichem Zweckdenken, verengter Leistungsbegriff, Verinnerlichung der Maßgabe, sich als sein eigener Unternehmer zu sehen, Wettbewerb. Wer versagt, hat selber schuld – und kippt gegebenenfalls verdientermaßen aus Schule, Gesellschaft oder Arbeit, die es nach der herrschenden gesellschaftlichen Praxis ohnehin nicht für alle geben kann, heraus.
So ein Konzept ist totalitär, imperial und kolonial und nicht auf Respekt und Individualität angelegt. Bildung als Persönlichkeitsbildung hat es da schwer. Schüler und Schülerinnen wie auch Lehrer und Lehrerinnen bekommen das zu spüren, wenn sie Effizienz steigern sollen und an Standards gemessen, beurteilt und gegebenenfalls auch ausgeschlossen und verachtet werden. Es ist dieses Wertesystem, das Ohnmacht und im besonderen Fall Wut und auch Amok (mit-) erzeugen kann. Damit ist es strukturell nicht unähnlich dem, was der Terrorproblematik teilweise eigen ist: Kulturelle, politische, individuelle Demütigungserfahrung kann in Bereitschaft zu physischer Gewalt umschlagen.
Wie in der Ursachenanalyse des Terrors der Westen Schwierigkeiten hat, zu erkennen, dass sein eigenes Wertesystem an der Gewalt der anderen beteiligt sein kann, so mag es auch der Schule gehen. Die Vermeidung des Blicks ins eigene Innere ist frappant. Im Notfallordner finden sich zur Erläuterung und Bildung des Nutzers eine Reihe von Überlegungen über die Ursachen von Gewalt und Amok, einschließlich pädagogischer Initiativen gegen Gewalt. Dass Schule mit der Art, wie sie Lernen versteht und organisiert, ein eigener Risikofaktor für Friedlichkeit ist, ignoriert sie.

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