Oder wird ein Menschenrecht verschachert?
In der Bildungslandschaft ist viel los. Die sogenannte Inklusion gibt den Bundesländern auf, allen Kindern die Wahrnehmung des Rechts auf gemeinsames Lernen zu gewährleisten. Die UN-Konvention, die das vorsieht, ist ein Menschenrecht, dass vom Parlament und und vom Bundesrat anerkannt wurde. Den Kultusministern bereitet das Kopfschmerzen. Sie weichen aus, erfinden Organisationsfomen, entwickeln Prüfabläufe, die einen Bedarf nach Förderung feststellen sollen. Dabei ist klar: Wer die vom deutschen Parlament und und vom deutschen Bundesrat beschlossene Konvention ernst nimmt, kann sich nicht mit organisatorischen und verwaltungstechnischen Spielen aus der Verantwortung ziehen. Wer es trotzdem tut, bewegt sich auf juristisch dünnem Eis. Weiterlesen „Inklusion, Schulreform: Bildung als Menschenrecht“